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Lohnfortzahlung bei Krankheit
Mit Ausnahme der ersten drei Anstellungsmonate, der so genannten Karenzfrist, sowie mit Ausnahme von kurzen Aushilfsarbeitsverhältnissen besteht eine Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit. Die Lohnfortzahlung ist im OR nur rudimentär umschrieben: Im ersten Anstellungsjahr ist die Lohnfortzahlung während drei Wochen und anschliessend für eine «angemessene längere Zeit» zu leisten. Die Gerichtspraxis hat deshalb Skalen entwickelt, welche Auskunft geben über die Länge der minimalen Lohnfortzahlung.
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht pro Dienstjahr und entsteht in jedem Dienstjahr von neuem. Der Anspruch besteht also nicht, wie häufig angenommen, pro Krankheitsereignis. Ist jemand wiederholt krank, besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung gesamthaft nur einmal pro Dienstjahr. Die verschiedenen Gründe für Abwesenheiten vom Arbeitsplatz werden zusammengezählt. Der Anspruch besteht bei teilweiser Verhinderung an der Arbeit nicht für eine bestimmte Zeit, sondern verlängert sich, bis der Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung abgegolten ist.
Kompliziert und logisch nicht nachvollziehbar ist der Beginn der Lohnfortzahlung. Der Grund liegt im gesetzgeberisch verunglückten Art. 324a OR. Gemäss diesem besteht die Lohnfortzahlung, «sofern das Arbeitsverhältnis über drei Monate dauert oder für länger als drei Monate eingegangen ist».
Die Dauer des Lohnanspruches bei Krankheit hängt von der Anstellungsdauer ab. OR 324a hält fest, dass der Arbeitgeber im ersten Dienstjahr den Lohn während drei Wochen und nachher für eine angemessene längere Zeit weiterhin entrichten muss. Die «angemessene längere Zeit»musste von den Gerichten klarer definiert werden. Sie haben verschiedene Skalen ausgearbeitet (Zürcher, Basler, Berner Skala). Diese Skalen sehen Abstufungen vor, je nach Dauer des Dienstverhältnisses. Sie enthalten gewisse Unterschiede, werden aber von den Gerichten als Richtwerte genommen, um eine relativ einheitliche Praxis sicherzustellen.
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Merkblatt: Lohnfortzahlung bei Krankheit
Basler Skala? Berner Skala? Oder doch die Zürcher Skala? In diesem Merkblatt finden Sie eine praktische Übersicht zu den verschiedenen Skalen bezüglich Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall.



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