Kostenlose Arbeitshilfen
Effizienter arbeiten dank professionellen Vorlagen und Praxisbeispielen.
Ferienkürzung bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft
Ist der Arbeitnehmer durch sein Verschulden während eines Dienstjahres insgesamt um mehr als einen Monat an der Arbeitsleistung verhindert, so kann der Arbeitgeber die Ferien für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel kürzen.
|
Tipp: Business Dossier «Work-Life-Balance - Ihr Weg zu mehr Gelassenheit in Beruf und Alltag» Zweifellos ist das Leben heute härter geworden. Die Anforderungen an den heutigen Menschen sind gestiegen, der Leistungsdruck wächst, die Informationsdichte nimmt zu. In dieser komplexen und dynamischen Entwicklung stecken wir alle und es gehört eine grosse Portion Mut, Gelassenheit und Souveränität dazu, einfach «Nein» zu sagen. Dieses Business Dossier soll Ihnen mit praktischen Tipps zur Seite stehen, wie Sie den schwieriger gewordenen Alltag besser und leichter durchstehen. Damit Sie morgen auch noch gesund und leistungsfähig bleiben. |
Ferienkürzung bei Krankheit oder Unfall
Beträgt die Verhinderung insgesamt nicht mehr als einen Monat im Dienstjahr und ist sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Ausübung eines öffentlichen Amtes oder Jugendurlaub, ohne Verschulden des Arbeitnehmers verursacht, so dürfen die Ferien vom Arbeitgeber nicht gekürzt werden. Die Ferien dürfen vom Arbeitgeber auch nicht gekürzt werden, wenn eine Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft bis zu zwei Monaten an der Arbeitsleistung verhindert ist.
Keine Gründe für Ferienkürzung
Gerät der Arbeitgeber in den sog. Annahmeverzug, weil er die notwendigen Rohstoffe noch nicht erhalten hat, eine Maschine defekt ist usw., so ist dies sein Betriebsrisiko, welches nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden darf. Es liegt seitens des Arbeitnehmers auch dann keine Arbeitsverhinderung, welche zu einer Kürzung führen könnte, vor, wenn er aufgrund gesetzlicher Vorschriften wegen Ferien, Feiertagen sowie den üblichen Freitagen (z.B. für Stellensuche, Hochzeit, Beerdigung etc.) keine Leistung erbringt. Mit der Einführung der Mutterschaftsentschädigung gibt es keine Kürzung mehr während des Mutterschaftsurlaubes.
Ferienkürzung bei Schwangerschaft
Bei schwangerschaftsbedingter Arbeitsverhinderung darf die Kürzung sogar erst ab dem 2. vollen Monat für jeden weiteren vollen Monat erfolgen, d.h., wenn die Verhinderung drei volle Monate beträgt. Auch hier dürfen nur volle Monate gerechnet werden.
|
Tipp: Business Book «Lohnfindung, Lohnabrechnung, Lohnbuchhaltung» Sie erhalten alle Grundlagen der Lohnfindung und der Lohnabrechnung und profitieren von Experten-Tipps bei komplexen Fällen. Mit vielen Beispielen. |
Merkblatt: Ferienkürzung
Ab wann kann der Ferienanspruch gekürzt werden? Kann Ferienlohn zurückgefordert werden? In diesem kostenlosen Merkblatt finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Ferienkürzung.



Suchbegriffe: Arbeitsrecht Schweiz, Personalmanagement








