Kostenlose Arbeitshilfen
Effizienter arbeiten dank professionellen Vorlagen und Praxisbeispielen.
Ferienlohn
Sie wollen wissen was bezüglich Ferienlohn zu beachten ist? Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen kompakt zusammengefasst. Wer hat Anspruch? Wann ist der Ferienlohn fällig? Was geschieht wenn ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist? Sie finden alle Antworten in diesem kostenlosen Merkblatt.
|
Tipp: Business Dossier «Work-Life-Balance - Ihr Weg zu mehr Gelassenheit in Beruf und Alltag» Zweifellos ist das Leben heute härter geworden. Die Anforderungen an den heutigen Menschen sind gestiegen, der Leistungsdruck wächst, die Informationsdichte nimmt zu. In dieser komplexen und dynamischen Entwicklung stecken wir alle und es gehört eine grosse Portion Mut, Gelassenheit und Souveränität dazu, einfach «Nein» zu sagen. Dieses Business Dossier soll Ihnen mit praktischen Tipps zur Seite stehen, wie Sie den schwieriger gewordenen Alltag besser und leichter durchstehen. Damit Sie morgen auch noch gesund und leistungsfähig bleiben. |
Ferienlohn - Grundsatz
Ferien dienen der Erholung, und der Arbeitnehmer soll diese ungeschmälert geniessen können, ohne eine Einbusse in seinem Lebensstandard in Kauf nehmen zu müssen. Art. 329d OR schreibt daher vor, dass dem Arbeitnehmer während der Ferien der gesamte darauf entfallende Lohn zu vergüten ist. D. h., er soll nicht schlechter gestellt werden, als wenn er gearbeitet hätte. Während der Ferienabwesenheit kann somit nicht irgendein Lohn bezahlt werden, sondern der gesamte darauf entfallende. Anderslautende Abmachungen sind nichtig, wenn sie den Arbeitnehmer schlechter stellen. Ferienzuschüsse sind hingegen immer möglich.
Wird der Arbeitnehmer im Monats- oder Wochenlohn bezahlt, ergeben sich bei der Berechnung keine Probleme: Der Lohn wird einfach ungeschmälert weiter ausgerichtet. Erfolgt die Entlöhnung nach Tagen oder Stunden, ist während einer Ferienabwesenheit der Lohn im selben Ausmass weiter zu bezahlen, wie wenn gearbeitet worden wäre. Ist hingegen der Lohn starken Schwankungen unterworfen, da die Arbeitszeit oder das Einkommen unregelmässig ist, kann für die Berechnung des Ferienlohnes der Durchschnitt der letzten sechs bis zwölf Monate beigezogen werden.
Ferienlohn - Provisionen
Erhält der Arbeitnehmer eine Entlöhnung, die vom Umsatz oder von Provisionen abhängt, können sich bei der Berechnung des Ferienlohnes Probleme ergeben. Eine solche Entlöhnung führt regelmässig zu einem schwankenden Lohn. Dieser Umstand kann dadurch ausgeglichen werden, dass auf das Durchschnittseinkommen vor den Ferien abgestellt wird. Je nach Art des Betriebes und des Kundenstammes kann es aber möglich sein, die Ferienabwesenheit durch höhere Bestellungseingänge vor oder nach den Ferien zu kompensieren. Dies würde dann zu einem überhöhten Ferienlohn führen. Umgekehrt können Bestellungen auch während der Abwesenheit eingehen, was ebenfalls zu einer Erhöhung führen würde, die nicht gerechtfertigt ist. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, wieweit die Abwesenheit überhaupt zu einem Umsatzrückgang führt. Die Berechnung ist dann entsprechend vorzunehmen. Unzulässig sind hingegen Vereinbarungen, wonach dem Arbeitnehmer während der Ferien z.B. nur das Fixum zustehen soll, oder dass der Arbeitnehmer nur einen Provisionsanspruch auf den von ihm vermittelten oder abgeschlossenen Geschäften habe. Während der Ferien kann eine solche Bestimmung keine Gültigkeit haben.
Ferienlohn - Spesen und Zulagen
Spesen, die nur bei der Ausübung der Tätigkeit anfallen, entstehen während einer Ferienabwesenheit nicht und sind daher nicht zu vergüten. Berufsauslagen, die hingegen auf längere Zeit zu entrichten sind (z.B. Mieten, Autoversicherung usw.), sind selbstverständlich auch während des Urlaubs zu vergüten. Ist eine Spesenpauschale vereinbart worden, wird diese in der Regel unabhängig von allfälligen Abwesenheiten bezahlt. Soll sie während der Ferien wegfallen, ist dies im Vertrag entsprechend zu erwähnen.
Soweit Zulagen (wie Schmutz- oder Gefahrenzulagen usw.) ein fester Lohnbestandteil sind, ist deren Ausfall während der Ferien vom Arbeitgeber zu vergüten. Dasselbe gilt auch für Familien- oder Kinderzulagen sowie für Leistungen von Dritten (wie z.B. regelmässig anfallende Trinkgelder).
Im kostenlosen Merkblatt finden Sie zusätzliche Informationen zu den folgenden Aspekten:
- Naturallohn
- 13. Monatslohn
- Gratifikation
- Überstunden
- Kurzarbeit
- Massgebender Zeitpunkt
- Mehrere Arbeitgeber
- Ferienvertretung
- Unbezahlter Urlaub
- Schwarzarbeit
- Bei fristloser Entlassung
- Berechnung des Ferienlohnes
- Ferien während des Arbeitsverhältnisses
- Berechnungsformel
- Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fälligkeit
- Rückforderung des Ferienlohnes
|
Tipp: Business Book «Lohnfindung, Lohnabrechnung, Lohnbuchhaltung» Sie erhalten alle Grundlagen der Lohnfindung und der Lohnabrechnung und profitieren von Experten-Tipps bei komplexen Fällen. Mit vielen Beispielen. |
Merkblatt: Ferienlohn
Alles was Sie bezüglich Ferienlohn wissen müssen, ist in diesem kostenlosen Merkblatt kompakt für Sie zusammengefasst. Profitieren Sie davon!



Suchbegriffe: Personalmanagement, Lohn Schweiz








