gratis e-Magazin abonnieren

Mit Know-how und Kompetenz die Karriere fest im Griff!

Jetzt abonnieren

Arbeitsrecht und Ferien - Übersicht zu den rechtlichen Aspekten

Hier erfahren Sie was es aus beim Thema Arbeitsrecht und Ferien zu beachten gilt. Eine praktische Übersicht mit konkreten Antworten auf praxisrelevante Fragen.


Business Dossier Work-Life-Balance

 

Tipp: Business Dossier «Work-Life-Balance - Ihr Weg zu mehr Gelassenheit in Beruf und Alltag»

Zweifellos ist das Leben heute härter geworden. Die Anforderungen an den heutigen Menschen sind gestiegen, der Leistungsdruck wächst, die Informationsdichte nimmt zu. In dieser komplexen und dynamischen Entwicklung stecken wir alle und es gehört eine grosse Portion Mut, Gelassenheit und Souveränität dazu, einfach «Nein» zu sagen. Dieses Business Dossier soll Ihnen mit praktischen Tipps zur Seite stehen, wie Sie den schwieriger gewordenen Alltag besser und leichter durchstehen. Damit Sie morgen auch noch gesund und leistungsfähig bleiben.

Klicken Sie hier um mehr über das Business Dossier «Work-Life-Balance» zu erfahren (inklusive Leseprobe und Bestellmöglichkeit)

 

Alle Mitarbeitenden haben nach dem Arbeitsrecht Anspruch auf Ferien: Jugendliche unter 20 Jahren mindestens 5 Wochen, sonstige Mitarbeitende mindestens 4 Wochen. Viele Betriebe gewähren ab 50 oder 60 Jahren längere Ferien.

Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mehr als einen Monat nicht arbeitet, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen den Ferienanspruch kürzen. Bei Krankheit und Unfall wird der Ferienanspruch ab dem 2. vollen Monat um einen Zwölftel gekürzt. Bei teilweiser Arbeitsverhinderung ist die Berechnung anzupassen.

Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes vereinbar ist. Wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen, damit sich der Mitarbeitende richtig erholen kann. Die Ferien sind rechtzeitig anzuordnen und dürfen nicht aufgrund der Betriebsauslastung kurzfristig verfügt werden.

Der Arbeitgeber muss den Mitarbeitenden während den Ferien den vollen Lohn zahlen. Ferientage dürfen in der Regel nicht durch Lohn abgegolten werden. Ausnahmen gelten bei sehr unregelmässigen Arbeitsverhältnissen oder aus betrieblicher Notwendigkeit am Ende eines Anstellungsverhältnisses.

Diese kostenlose Übersicht beantwortet in der Praxis häufig auftretende Fragen:

  • Was ist bezüglich Ferien bei der Anstellung von Stundenlöhnern zu beachten?
  • Kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter kurzfristig in die Ferien schicken?
  • Unter welchen Umständen können Ferien gekürzt werden?


Business Book Lohnfindung, Lohnabrechnung, Lohnbuchhaltung

 

Tipp: Business Book «Lohnfindung, Lohnabrechnung, Lohnbuchhaltung»

Sie erhalten alle Grundlagen der Lohnfindung und der Lohnabrechnung und profitieren von Experten-Tipps bei komplexen Fällen. Mit vielen Beispielen.

Klicken Sie hier um mehr über das Business Book «Lohnfindung, Lohnabrechnung, Lohnbuchhaltung» zu erfahren (inklusive Leseprobe und Bestellmöglichkeit)

 

 

Arbeitsrecht Ferien
PDF-Dokument
2 Seiten, 29.86 KB

Übersicht: Arbeitsrecht und Ferien

Profitieren Sie von diesen rechtssicheren Antworten auf praxisrelevante Fragen bezüglich Arbeitrecht und Ferien!

Jetzt gratis
100% Geprüfte Qualität
Gratis-Download: Übersicht: Arbeitsrecht und Ferien

Sie sind der 55. Downloader dieser Arbeitshilfe

Diese Arbeitshilfe im Wert von CHF 20.- wird gesponsert von WEKA Business Media AG WEKA Business Media AG
Diese kostenlosen Arbeitshilfen könnten Sie ebenfalls interessieren:
Rechner: Ferienanspruch bei Teilzeitarbeit
Ferienanspruch bei Teilzeitarbeit berechnen: Gratis Excel-Rechner zum Download.
Rechner: Ferienanspruch berechnen
Ferienanspruch berechnen: Kostenloser Rechner im Excel-Format.
Merkblatt: Ferienkürzung Krankheit Unfall Schwangerschaft
Ferienkürzung bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft.
Beispiel: Ferientage auszahlen
Ferientage auszahlen: Beispiel zum kostenlosen Download.
Mustertext: unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub vereinbaren: Muster zum Download.

Suchbegriffe: Arbeitsrecht Schweiz

Ihren XING-Kontakten zeigen   

WEKA Business Books



ArbeitsrechtsPraxis



Schnell und sicher Arbeitszeugnisse in Deutsch, Englisch und Französisch online erstellen



WEKA Business Dossier




Valid XHTML 1.0 Transitional