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Ferienanspruch bei Teilzeitarbeit berechnen
In der Praxis ergeben sich oft Fragen im Zusammenhang mit Teilzeitangestellten, weil unklar ist, wie die Ferien berechnet werden müssen. Teilzeitangestellte und Aushilfen haben den gleichen Ferienanspruch wie Vollzeitangestellte, also mindestens 4 Wochen.
Praxisbeispiel Ferienanspruch bei Teilzeitarbeit
Eine Mitarbeiterin arbeitet 60% Teilzeit. Sie hat einen Ferienanspruch von 5 Wochen und eine wöchentliche Sollzeit von 25,2 Stunden. Sie arbeitet jeweils Dienstag und Mittwoch den ganzen Tag und Donnerstag und Freitag am Vormittag. Eine Woche Ferien umfasst 3 volle Tage à 8,4 Stunden. Ihr gesamter Ferienanspruch sind 15 Tage. Nimmt sie an einem Donnerstag und Freitag Ferien, so sind dies zwei halbe Ferientage. Ein Mitarbeiter arbeitet 80% Teilzeit. Er hat einen Ferienanspruch von 4 Wochen und eine wöchentliche Sollarbeitszeit von 32 Stunden. Er arbeitet jeweils Montag bis Freitag 6,4 Stunden. Eine Woche Ferien umfasst 5 Tage à 6,4 Stunden. Sein gesamter Ferienanspruch sind 20 Tage. Nimmt er an einem Donnerstag und Freitag Ferien, so sind dies zwei ganze Ferientage à 6,4 Stunden.
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Rechner: Ferienanspruch bei Teilzeitarbeit
Verlieren Sie keine unnötige Zeit mit Formelfrust in Excel. Mit diesem praktischen Rechner, berechnen Sie einfach und schnell den korrekten Ferienanspruch bei Teilzeitarbeit bei verschiedenen Pensen und Sollstunden.



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