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Kündigungsgespräch

Ein Kündigungsgespräch sollte immer angekündigt werden, bei mehreren Kündigungen pauschal, bei einzelnen Kündigungen wird die betroffene Person am Tag vorher informiert, dass ein Gespräch stattfindet. Halten Sie sich an folgenden Grundsatz: Eine Kündigung soll die betroffene Person - mit Ausnahme von krassem Fehlverhalten - nie völlig unvorbereitet treffen.

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Kündigungsgespräche sind anspruchsvolle Gespräche und müssen gut vorbereitet werden:

  • Bei Kündigungen aus Leistungs- und Verhaltensgründen sind die Gründe klar und fair darzulegen und an die früheren Schritte (Beurteilungen, Verwarnung etc.) anzuknüpfen.
  • Machen Sie sich Gedanken zu den Aus- und Weiterbildungen, Stärken und Schwächen der betroffenen Person. Die Leistungspotenziale können Sie im Kündigungsgespräch einbringen, um die Person zu bestärken und um den Blick auf die Zukunft zu richten.
  • Überlegen Sie sich, wie die Person reagieren wird und wie Sie der Reaktion begegnen wollen.
  • Klären Sie, welche Firmenleistungen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erwarten kann, welche ihm oder ihr helfen, eine geeignetere Anstellung zu finden.

Verantwortlich für die Kündigung ist die zuständige vorgesetzte Person, meist unterstützt durch die Personalabteilung oder in kleineren Firmen durch den nächsthöheren Vorgesetzten. Kündigungsgespräche dauern unterschiedlich lang, oft 1 bis 1½ Stunden. Es gibt auch Empfehlungen, das Kündigungsgespräch solle maximal ½ Stunde dauern und die spätere Betreuung am Folgetag beginnen. Bei vielen Kündigungen empfiehlt es sich deshalb, die Kündigungsgesprächsdauer nicht fix einzuplanen, sondern sich für jedes Kündigungsgespräch die Zeit zu nehmen, die es braucht.


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Kündigungsgespräch
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1 Seite, 92 KB

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