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Sozialplan erstellen in der Schweiz
Der Sozialplan ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern und beinhaltet eine zusätzliche Leistung der Firma bei einer Betriebsschliessung. Daneben sind die zwingenden Vorschriften des Arbeitsvertragsrechts zu beachten, sei es gemäss OR oder entsprechend einem GAV, wie Kündigungs- und Sperrfristen, Überstundenentschädigungen, Ferienansprüchen, Spesenforderungen, Wegfall des Konkurrenzverbotes, Abgangsentschädigungen sowie generell die Unmöglichkeit des Verzichts auf derartige Leistungen.
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Einen der wichtigsten Punkte beim Sozialplan betrifft die Frage der Kündigungs- und Sperrfristen. Ein Unternehmen kann nicht einfach von heute auf morgen «die Tore schliessen», es müssen die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Der Sozialplan wird in freiwilliger Weise zwischen den Sozialpartnern aufgestellt, wobei häufig unklar ist, wer dabei den Vertragspartner darstellt. Es gilt dabei zu bedenken, dass ein Sozialplan meist unter grossem Zeitdruck erstellt werden muss (der Arbeitgeber hat die Aufgabe, den Betrieb zu liquidieren, währenddem sich die betroffenen Mitarbeiter um neue Stellen zu kümmern haben). Betriebsfremde Gewerkschaftsvertreter kennen die Verhältnisse im Betrieb zuwenig und müssen sich dieses Wissen (wer ist Gewerkschaftsmitglied, was für ein Arbeitsvertrag ist vorhanden, wer hat welche Rechte zugute usw.) erst aneignen. Es erstaunt daher nicht, dass Sozialpläne sehr häufig juristisch unklar abgefasst werden.
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Merkblatt: Sozialplan erstellen
Dieses Merkblatt bietet Ihnen eine Übersicht zu wichtigen Aspekten, welche bei der Erstellung eines Sozialplans beachten werden müssen. Sie finden Informationen zu den Themen: Kündigungs- und Sperrfristen, Ferienansprüche, Abfindung und Abgangsentschädigung, Gratifikation, 13. Monatslohn, Verzicht, Vergleich und Aufhebungsvertrag.
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