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Temporärarbeit und Arbeitsrecht
Sie haben Fragen zu Temporärarbeit und Arbeitsrecht? Hier finden Sie die Antworten in kompakter Form für Sie zusammengefasst.
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Im Gegensatz zu Arbeitsverhältnissen woder Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber tätig ist, liegt bei der Temporärarbeit ein Dreiecksverhältnis vor. Der Arbeitnehmer schliesst mit dem Arbeitgeber, das heisst der Temporärfirma, einen Vertrag ab, gemäss dem er zu Gunsten eines Dritten, dem Kunden, die Arbeitsleistung zu erbringen und von diesem Weisungen entgegenzunehmen hat. Arbeitgeber bleibt aber die Temporärfirma. In der Regel handelt es sich dabei um eher kurzfristige Einsätze, wobei weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Angebot oder Annahme der Arbeitsleistung hat.
Wie muss nun aber ein Arbeitsvertrag bei Temporärarbeit gestaltet werden? Schriftlich oder reicht auch ein mündlicher Vertrag? Wie sind die Kündigungsfristen bei Temporärarbeit? Welchen Inhalt muss ein Verleihvertrag aufweisen?
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Merkblatt: Temporärarbeit
In diesem Merkblatt finden Sie die wichtigsten Punkte zur Temporärarbeit kompakt zusammengefasst: Kündigungsfristen, die Gestaltung des Arbeitsvertrags und des Verleihvertrags sowie die ungültigen Vereinbarungen.
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Suchbegriffe: Arbeitsrecht Schweiz, Personalmanagement








