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Franchisingvertrag
Sie wollen einen Franchisingvertrag abschliessen? Hier finden Sie eine kostenlose Checkliste, die Ihnen zeigt, wie ein Franchisingvertrag aussehen muss, respektive welche Inhalte er regelt.
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Der Franchisingvertrag wird am besten schriftlich abgeschlossen. Einzelne Bestandteile, wie z.B. Einrichtung, Ausbildung, können extra in einem Anhang geregelt werden. Dem Vertrag können auch Gesprächsprotokolle beigefügt werden. Wichtig ist, alle Bestandteile des Vertrages als solche zu bezeichnen.
Tipps zum Franchisingvertrag
- Auch vor Abschluss eines Franchisingvertrages mit einem renommierten Franchisegeber ist grundsätzlich eine Beratung von Fachleuten zu empfehlen. Dabei sollte der Franchisenehmer auch seine persönlichen finanziellen Voraussetzungen und Qualifikationen überprüfen.
- Vor dem Vertragsabschluss ist zu empfehlen, sich genaue Informationen über den Geschäftspartner zu beschaffen. Der Franchisegeber sollte den Franchisenehmer über seine Produkte und das System genau aufklären. Besonders wichtig ist, dass der Franchisenehmer sich über die Risiken und das notwendige Risikomanagement genau informiert.
- Wenn das Franchising mit Umstrukturierung von Unternehmen zusammenhängt, ist das Fusionsgesetz (FusG) zu beachten. Dieses regelt Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung zwischen Unternehmen sowie Umwandlung von Rechtsträgern. Besonders zu beachten ist in solchen Fällen der im FusG und OR geregelte Arbeitnehmer- und Gläubigerschutz. Denkbar wäre, dass Franchising vor allem vom Instrument der Unternehmensspaltung schwer abzugrenzen ist. Auch bei Vermögensübertragung und Umwandlung könnte es Probleme geben. Zu empfehlen wäre in solchen Fällen, zuerst den Status der beteiligten Unternehmen zu regeln, also z.B. die Spaltung zu vollziehen. Nachher kann man unabhängig davon einen Franchising-Vertrag abschliessen.
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Checkliste: Franchisingvertrag
Vermeiden Sie unnötige Risiken! Diese Checkliste zeigt Ihnen, welche Inhalte in einem Franchisingvertrag geregelt werden müssen.
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