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Absichtserklärung
Eine Absichtserklärung, auch letter of intent genannt, wird oft abgegeben, wenn zwei oder mehrer Firmen oder Organisationen eine Zusammenarbeit planen. Oft werden Absichtserklärungen auch von politischen oder staatlichen Institutionen verfasst. Dabei geht es dann meistens um gemeinsame Ziele.
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Häufig wird eine Absichtserklärung im Zusammenhang mit der Übernahme eines Unternehmens oder einer Fusion abgeschlossen, meistens vor der Durchführung der Due Diligence, d.h. der Überprüfung des anderen Unternehmens. Die Absichtserklärung zeigt, dass man an einem Zusammenschluss bzw. an einer Übernahme wirklich interessiert ist.
Absichtserklärung und Vorvertrag
Eine Absichtserklärung unterscheidet sich normalerweise von einem Vorvertrag. Ein Vorvertrag gilt als verbindlich hinsichtlich des Abschlusses des Hauptvertrages. Die Absichtserklärung wird aber oft so formuliert, dass ein Rücktritt oder ein Abbruch der Verhandlungen leicht möglich ist, z.B. wenn die Due Dilligence nicht befriedigend ausfällt.
Allerdings ist es denkbar, dass gelegentlich ein Vorvertrag als Absichtserklärung bezeichnet wird. Das ist aber nicht zu empfehlen, weil man dann aus dem Inhalt schliessen muss um welches von beiden es sich handelt. Hingegen kann man in einer Absichtserklärung beschreiben, welche Teile als verbindlich gelten und welche eine unverbindliche Möglichkeit darstellen.
Allenfalls können Protokolle, Korrespondenz und sonstigen Unterlagen Bestandteil einer Absichtserklärung sein. Dann sollte man das im Grundvertrag erwähnen und die Unterlagen immer gleich bei der Erstellung als Bestandteil bezeichnen.
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