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Auftragsverhältnis
Auf den ersten Blick mit dem Arbeitsvertrag eng verwandt, enthält der Auftrag doch wesentliche Unterschiede, die sich dann auf den vermeintlichen Arbeitnehmer im Streitfall gravierend auswirken können. Durch die Annahme des Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen. Verträge über Arbeitsleistungen, die keiner besonderen Vertragsart des OR unterstellt sind, stehen unter den Vorschriften des Auftrags (Art. 394 OR).
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Der Auftrag erfasst somit dieselben Kriterien der Geschäfts- oder Dienstbesorgung wie der Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zu diesem fehlt es aber an der betrieblichen Subordination «im Dienste des Arbeitgebers», indem hier nicht die zur Verfügungstellung der Arbeitskraft sondern die Besorgung von Geschäften oder Diensten, im Hinblick auf ein Resultat, das nicht zugesichert ist, im Vordergrund steht (vgl. BGE 109 II 36). Im Weiteren steht der Beauftragte in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag ist beim Auftrag nur eine Vergütung zu leisten, wenn sie verabredet worden ist. Andernfalls sind dem Beauftragten nur die Auslagen zu ersetzen (vgl. Art. 394 Abs. 3 OR).
Auftragsverhältnis - Inhalt
Inhalt des Auftrags kann grundsätzlich jede Tätigkeit oder jedes Rechtsgeschäft sein, soweit es nicht unter eine der speziellen Vorschriften des OR fällt, so z.B. Inkassoauftrag, Hauskauf, Waren abholen, Betrieb bewachen, namentlich auch die Vorname von Akten der direkten oder indirekten Stellvertretung.
Da sich die Abwicklung des Auftrages nicht immer voraussehen lässt, hat der Beauftragte in der Regel eine grosse Selbständigkeit bezüglich der Art der Ausführung. Fast noch mehr als der Arbeitnehmer haftet er daher für sorgfältige und getreue Ausführung (Art. 398 Abs. 2 OR). Er haftet dem Auftraggeber gleich wie der Arbeitnehmer für absichtlich oder fahrlässig zugefügten Schaden gemäss Art. 321e OR. Dies bedingt, dass der Auftrag klar und verständlich sowie möglichst genau definiert werden muss.
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