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Bürgschaftsvertrag

Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichten sich ein oder mehrere Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Hauptschuldners, für die Erfüllung der Schuld einzustehen. Jede Bürgschaft setzt eine zu Recht bestehende Hauptschuld voraus. Die Bürgschaft kann man auch für eine künftige oder bedingte Schuld vereinbaren. Die Bürgschaft ist - im Gegensatz zur abstrakten Zahlungsverpflichtung oder Garantie - akzessorischer Natur. Die Bürgschaft verhält sich somit analog zur Hauptschuld hinsichtlich Bestand, Umfang und Erzwingbarkeit.

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Die Bürgschaft ist nur gültig, wenn der oder die Bürgen eine schriftliche Erklärung abgeben. In der Bürgschaftsurkunde muss auch der zahlenmässig bestimmte Höchstbetrag der Haftung angegeben sein. Ohne die Angabe eines Höchstbetrages ist die Bürgschaft nicht nur formal sondern auch inhaltlich ungültig. In der der Regel wird der Höchstbetrag ungefähr 20 Prozent höher angesetzt als der Kreditbetrag, damit Zinsen und Kosten gedeckt sind.

Checkliste Bürgschaftsvertrag

Die Checkliste gibt Ihnen Tipps zu den folgenden Elementen eines Bürgschaftsvertrages:

  • Vertragsparteien
  • Forderung des Hauptschuldners
  • Haftungssumme
  • Art der Bürgschaft
  • Pflichten des Gläubigers
  • Weitere Bestimmungen
  • Ende der Bürgschaft
  • Form
  • Schlussbestimmungen

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Bürgschaftsvertrag
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