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Hostingvertrag
Juristisch sind Server- und Hostverträge kaum einzuordnen. Sie enthalten Elemente von verschiedenen Vertragstypen wie Mietvertrag, Lizenz- und allenfalls Werkvertrag, so dass sie als gemischte Verträge beziehungsweise Innominatkontrakte zu betrachten sind.
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In einem Hostingvertrag sollten mindestens die folgenden Punkte geregelt werden:
- Produkt: Hosting wird meistens in unterschiedlichen Varianten in verschiedenen Preislagen zur Verfügung gestellt, die sich nach den Bedürfnissen der Kunden richten. Ein wichtiges Kriterium ist dabei der Speicherplatz, von dem eine professionelle Unternehmenswebsite natürlich mehr benötigt als eine private Seite. Häufig darf beim Hosting die Website eine bestimmte Grösse nicht überschreiten. Tut sie es doch, muss der Kunde die Produktkategorie wechseln. Günstig wäre, wenn er das sofort tun kann und ihm pro rata temporis der höhere Preis für die restliche Vertragsdauer berechnet wird. Erfolgt keine Kündigung, ist es sinnvoll, den Vertrag für das neue Produkt fortzusetzt.
- Dauer eines Hostingvertrages: Der Hostingvertrag wird normalerweise für eine bestimmte Dauer, häufig 3 Monate, abgeschlossen. Wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt wird, läuft er automatisch weiter.
- Zahlungsmodus: Normalerweise wird für die vereinbarte Vertragsdauer vorausbezahlt. Der Provider kann eine bestimmte Zahlungsfrist setzen. Man kann auch vereinbaren, dass das Host-Account erst nach Eingang der Zahlung in Betrieb gesetzt wird.
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Checkliste: Hostingvertrag
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