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Disclaimer für Webseiten
Sobald man auf einer Webseite Informationen und sogar Tipps platziert ist ein Disclaimer notwendig. Dieser dient dazu, die Haftung auszuschliessen für den Fall, dass Leser unverbindlich erteilte Ratschläge beachten.
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Der Begriff «Disclaimer» kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt «Verzichtserklärung bzw. Dementi». Auf Webseiten wird ein Disclaimer normalerweise als Haftungsausschluss betrachtet. Zusätzlich kann man mit einem Disclaimer bestimmte juristische Fragen klarstellen und zusätzlich festlegen, wem man seine Webseite zur Verfügung stellen will. Darüber hinaus kann man gleich Informationen zum Datenschutz. Eine Website benötigt immer ein Impressum.
Wichtig ist, dass zwischen dem Leser einer Webseite und dem Inhaber der Webseite kein Vertrag zustande kommt, auch wenn der Leser Informationen beachtet. Sollte sich dadurch ein Schaden für den Leser ergeben. besteht kein Auftrags- oder gar Werkvertragsverhältnis zwischen dem Leser und dem Webseitenbetreiber.
Zu beachten ist Art. 100 OR. Dieser bestimmt, dass eine zum voraus getroffene Verabredung nichtig ist, durch die die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Auch ein zum voraus erklärter Verzicht auf Haftung für leichtes Verschulden kann nach Ermessen des Richters als nichtig betrachtet werden, wenn der Verzichtende zur Zeit seiner Erklärung im Dienst des anderen Teiles stand, oder wenn die Verantwortlichkeit für den Betrieb eines konzessionierten Gewerbes besteht. Art. 100 ist im OR systematisch unter Folgen der Nichterfüllung eingeordnet und gilt normalerweise für Verträge.
Allerdings ist die Anwendung von Art. 100 OR auch dann denkbar, wenn kein Vertrag betreffend Dienstleistung des Webseitenbetreibers zustande kommt. Man kann argumentieren, dass zumindest eine Vereinbarung zwischen Webseitenbetreiber und Nutzer in Bezug auf den Disclaimer entsteht, indem der Nutzer die Webseite betrachtet und damit konkludent dem Disclaimer zustimmt.
Arten von Disclaimern
Haftungsausschluss für Inhalte
Mit diesem Disclaimer kann man die Haftung für Inhalte beschränken. Zu empfehlen ist, die Leser darauf hinzuweisen, dass durch das blosse Lesen der Webseite kein Vertrag zwischen dem Webseitenbetreiber und dem Leser zustande kommt und allfällige Ratschläge oder Tipps unverbindlich sind. Trotzdem empfiehlt sich Art. 100 OR zu berücksichtigen und fehlerhafte Inhalte auf dem Intranet zu vermeiden. Gegenüber Angestellten, also auf dem Intranet kann auch der Ausschluss leichter Fahrlässigkeit für nichtig gelten. Auch wer ein konzessioniertes Gewerbe betreibt, kann mit dem Disclaimer leichte Fahrlässigkeit nicht unbedingt ausschliessen, jedenfalls nicht wenn es zu einem Gerichtsfall kommt. Deswegen sollte man den Inhalt der Webseite regelmässig überprüfen. Sofern man im Sinne eines Rückblicks veraltete Informationen herunterladen kann, sollte man darauf hinweisen dass sich die Verhältnisse allenfalls geändert haben.
Haftungsausschluss für Links
Damit kann man darauf hinweisen, dass man auf die Gestaltung von verlinkten Webseiten keinen Einfluss hat und dafür keine Haftung übernimmt. Trotzdem überprüft man besser immer wieder die verlinkten Seiten. Sofern man dort falsche, ehrverletzende oder beleidigende Informationen finden, löscht man den Link besser.
Hinweis auf Urheberrecht
Einerseits kann man darauf hinweisen, wer das Urheberrecht für die auf der Webseite publizierten Texte besitzt und dass man diese nicht ohne Zustimmung des Urhebers übernehmen kann und bei Zitaten einen Hinweis auf den Urheber zu machen hat. Andererseits muss man die Urheber nennen, wenn man Texte von anderen Personen auf der Webseite publiziert. Wenn man sich von anderen Webseiten inspirieren lässt oder eine solche zitiert, sollte man die Adresse angeben, siehe auch Texte über Urheberrecht. Findet man auf den zitierten Webseiten fragwürdige Inhalte muss man allenfalls das Zitat und den Hinweis löschen.
Datenschutz und Datensicherheit
Damit kann man erwähnen, man die Datenschutzvorschriften befolgt und die Webseitenbenützer auf Risiken hinweisen sowie auf Sicherheitsvorkehrungen, die sie zu beachten haben.
Andererseits muss man auf die Grenzen der Haftung hinweisen. Diese endet dort, wo der eigene Einfluss aufhört. Das ist in erster Linie eine technische Frage und keine juristische. Wichtig ist der Hinweis, dass man nicht für Mängel und Störungen haftet, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit denen man zusammenarbeitet oder von denen man abhängig ist. Ausserdem kann man die Haftung ausschliessen für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens der Mitglieder oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel der Mitglieder oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe der Mitglieder oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer u.s.w.) die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
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