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Muster AGB für eine Vereinswebseite
Was muss bei AGB beachtet werden? Welche Punkte gehören in den Inhalt? Am Beispiel dieser Muster AGB für eine Vereinswebseite sehen Sie sofort, was in Allgemeine Geschäftsbedingungen gehört. Erfahren Sie zudem, welchen Zweck AGB erfüllen.
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Als der Gesetzgeber 1881 das alte Obligationenrecht sowie 1911 das revidierte Obligationenrecht schuf, ging er vom so genannten liberalen Vertragsmodell aus, wonach Verträge von zwei Parteien frei ausgehandelt werden. Im täglichen Leben ist der von den Parteien frei ausgehandelte Individualvertrag im Zuge der wirtschaftlichen und sozialen Wandlungen in Richtung einer durchorganisierten Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft immer mehr in den Hintergrund getreten. Die Durchorganisierung der Geschäftsabläufe brachte es mit sich, dass einzelne Unternehmen für sich wie auch alle Unternehmer einer Branche gemeinsam quasi auf Vorrat begannen, vorformulierte, standardisierte Geschäftsbedingungen zu gebrauchen, die ein für allemal bei sämtlichen im vorgesehenen Anwendungsbereich vorkommenden Vertragsschlüssen Geltung haben sollen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben etwa folgende Zwecke zu erfüllen:
- Rationalisierungszweck: Massenhaft vorkommende Verträge müssen dank vorformulierten Geschäftsbedingungen nicht in jedem Fall wieder neu formuliert werden. Damit wird der Geschäftsablauf vereinfacht.
- Modernisierungsfunktion: Angesichts dessen, dass die Wirtschaft ständig neue Vertragstypen kreiert, die nicht im Obligationenrecht geregelt sind (so genannte Innominatkontrakte), leisten vorformulierte Geschäftsbedingungen einen Beitrag zur Rechtssicherheit und Modernisierung der Vertragslehre. Damit werden für den Rechts- und Wirtschaftsverkehr wichtige Geschäftstypen (wie etwa Leasing, Factoring, Automatenaufstellungsvertrag, Girovertrag), welche im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt sind, durch AGB weitgehend geformt.
- Rechtsfortbildung: Unzweckmässige Regelungen des OR können durch die Ausgestaltung von AGB fortentwickelt werden. Als Beispiel mag die unglückliche Regel der Gefahrtragung des Käufers ab Vertragsschluss gelten, welche mittels AGB ausgeschaltet werden kann.
- Risikoabwälzung: Sie wird auf Dauer der wichtigste Zweck der Verwendung von AGB. Praktisch alle AGB sind vom Bestreben geprägt, die Rechtsstellung der Unternehmer erheblich zu stärken und die Rechte des Kunden zu schmälern. Trotz dieser unausgewogenen Risikoverteilung akzeptiert der Kunde meistens die AGB, meist ohne von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Der Kunde erkennt die Tragweite und Bedeutung nicht oder scheut die Mühe und Kosten, die mit dem Aushandeln von Änderungen verbunden wären (Lektüre der AGB, Einholung von Rechtsrat, Formulierung von Gegenvorschlägen und ähnliches).
- Rechtssicherheit: AGB sollen weiter - wie dies im Ingress der von den Schweizer Banken verwendeten Formulare regelmässig hervorgehoben wird einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehung zwischen Kunden und Unternehmer dienen. Die präzise Festlegung der Nebenpunkte soll die Klarheit der Verhältnisse sicherstellen, womit auch künftige prozessuale Auseinandersetzungen verhindert werden können.
Zudem soll die genaue Umschreibung der gegenseitigen Rechte und Pflichten in AGB dem Unternehmer ermöglichen, sein Risiko im Voraus klar zu bestimmen. AGB sollen damit auch Grundlage für eine sichere Kalkulation sein und damit zur Rechtssicherheit beitragen.
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