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Drehbuch für die Durchführung der Generalversammlung einer AG
In dieser Checkliste finden Sie konkrete Inputs für eine professionelle Durchführung einer Generalversammlung einer AG nach Schweizer Recht zu diesen Punkten:
- Eröffnung
- Formelles/Organisatorisches
- Behandlung der Traktanden
- Schluss
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Welche Organe sind bei der Aktiengesellschaft vorgesehen?
Bei der Aktiengesellschaft sind folgende Organe von Gesetzes wegen vorgesehen:
- die Generalversammlung der Aktionäre;
- der Verwaltungsrat;
- gegebenenfalls die Revisionsstelle.
Die Aktiengesellschaft ist in Art. 620 ff. OR geregelt. Zudem ist die Handelsregisterverordnung (HRegV) zu beachten.
Welche Befugnisse hat die Generalversammlung AG?
Oberstes Organ der Aktiengesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre. Ihr stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu:
- Festsetzung und Änderung der Statuten (im Kapitalbereich besitzt auch der Verwaltungsrat statutenändernde Kompetenzen);
- Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle;
- Genehmigung des Jahresberichtes und der Konzernrechnung;
- Genehmigung der Jahresrechnung sowie Beschlussfassung über Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende und Tantieme;
- Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates;
- die Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.
Wie wird die Generalversammlung einer AG einberufen?
Die ordentliche Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres, spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag, in der durch die Statuten vorgeschriebenen Form einberufen.
Ausserordentliche Versammlungen werden ja nach Bedürfnis einberufen. Die Einberufung einer Generalversammlung kann auch von einem oder mehreren Aktionären, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten, verlangt werden.
In der Einberufung sind die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre bekanntzugeben. Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen können keine Beschlüsse gefasst werden.
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Checkliste: Drehbuch für die Durchführung der Generalversammlung einer AG
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