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Beispiel für eine Lohnabrechnung bei Kurzarbeit
Sie wollen wissen wie eine Lohnabrechnung bei Kurzarbeit aussehen muss? Hier finden Sie ein konkretes Beispiel.
Will der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen Kurzarbeit einführen, benötigt es dazu das Einverständnis der Mitarbeiter. Liegt dieses vor, übernimmt die Arbeitslosenkasse einen Teil des Lohnausfalls, sofern die Anmeldung rechtzeitig erfolgt. Die Kurzarbeitsentschädigung dient dazu, Entlassungen zu vermeiden. Wird trotzdem gekündigt, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wieder voll zu beschäftigen oder den Ausfall selber zu bezahlen.
Die Kurzarbeitsentschädigungen werden zeitverzögert an den Arbeitgeber ausgerichtet. Der Arbeitgeber muss den von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden bereits am ordentlichen Zahlungstermin den Verdienstausfall ausrichten. Dabei gilt es, folgendes zu beachten:
- Die Mitarbeitenden erhalten 80% des Verdienstausfalls von max. 10 500.- pro Monat.
- Der Verdienstausfall für die Karenzzeit beträgt ebenfalls 80%, geht aber zu Lasten des Arbeitgebers.
- Es sind die vollen gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der normalen Arbeitszeit zu bezahlen. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, die vollen Beitragsanteile der Arbeitnehmenden diesen vom Lohn abzuziehen.
Sie finden hier ein Beispiel für eine Lohnabrechnung bei der im Mai 2009 Kurzarbeit von 60% eingeführt wurde. Zusätzlich wurde im Dezember der 13. Monatslohn ausbezahlt.
Beispiel: Lohnabrechnung bei Kurzarbeit
Lohnabrechnung bei Kurzarbeit leicht gemacht! Profitieren Sie von diesem ausführlichen und anschaulichen Beispiel für eine Lohnabrechnung bei Kurzarbeit!








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