Kostenlose Arbeitshilfen
Effizienter arbeiten dank professionellen Vorlagen und Praxisbeispielen.
Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag gilt einerseits für Hotels und Pensionen, andererseits für Haushalte, die gewerbsmässig Personen aufnehmen, z.B. für die beliebten Ferien auf dem Bauernhof. Der Gastaufnahmevertrag ist nach Bundesgericht ein Innominatkontrakt mit Elementen verschiedener Vertragstypen. Vermietet man eine Ferienwohnung, lassen sich die Regeln des Mietvertrages anwenden.
Wichtig: Formvorschriften für den Gastaufnahmevertrag gibt es nicht. Aus Beweisgründen ist zu empfehlen, dass man von den Gästen eine schriftliche Reservation verlangt und diese schriftlich bestätigt. Das kann man auch per E-Mail machen.
Abgrenzung zum Pauschalreisegesetz
Wird nur Unterkunft und Verpflegung angeboten, gilt der Vertrag mit den Gästen als Gastaufnahmevertrag. Bietet man ausser Unterkunft und Verpflegung auch Ausflüge oder Events an, ist das Pauschalreisegesetz zu berücksichtigen.
Als Pauschalreise gilt eine im Voraus festgelegte Verbindung von Beförderung und Unterkunft, allenfalls anderen touristischen Dienstleistungen, sofern dies zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst. Das Pauschalreisegesetz gilt auch, wenn in solchen Fällen einzelne Leistungen getrennt berechnet werden. Als Veranstalter von Pauschalreisen gilt jede Person, die oben erwähnte Dienstleistungen nicht nur gelegentlich organisiert, sondern diese direkt oder über einen Vermittler anbietet.
Beispiele zur Abgrenzung
- Als Pauschalreise können zum Beispiel Ferien mit geführten Wanderungen oder kulturellen Veranstaltungen gelten.
- Hingegen gilt das Pauschalreisegesetz nicht, wenn Veranstaltungen nur gelegentlich durchgeführt werden, z.B. eine Wanderung pro Woche.
- Auch Angebote wie Kinderhütedienst und Sportanlagen unterstehen nicht dem Pauschalreisegesetz.
Das Pauschalreisegesetz regelt die Pflichten des Veranstalters zu Information und Vertragserfüllung sowie das Vorgehen bei Vertragsänderungen und die Rechte der Kunden bei Schlechterfüllung. Vor Vertragsschluss muss der Anbieter den Kunden alle Vertragsbedingungen schriftlich mitteilen oder sich von den Kunden schriftlich bestätigen lassen.
Als wesentliche Vertragsänderung gilt jede erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, welche der Veranstalter vor dem Abreisetermin vornimmt, sowie Preiserhöhungen von mehr als zehn Prozent. Solche Änderungen hat man den Kunden so früh wie möglich mitzuteilen.
Checkliste: Gastaufnahmevertrag
Diese Checkliste zeigt Ihnen welche Punkte beim Gastaufnahmevertrag beachtet werden müssen.








Suchbegriffe: Vertragsgestaltung, Vertrag in der Schweiz erstellen, gratis Checklisten